Auch wenn es mittlerweile viele gleichwertige
alternative Lehrmethoden gibt, gehört die Nutzung von getöteten oder lebenden
Tieren immer noch zu den etablierten Lehrmethoden in den einschlägigen
Studiengängen.
Die Hamburger Bürgerschaft unter rot-grüner Regierung
hat am 4. Dezember Änderungen des Hochschulgesetzes beschlossen, welche
positive Schritte in Richtung tierverbrauchsfreie Lehre bedeuten. So sollen die
Hochschulen die Entwicklung von Ersatzmethoden zum Tierverbrauch voranbringen
und die Verwendung von Tieren im Studium soweit wie möglich reduziert werden.
Eine Freistellungsklausel ermöglicht Studierenden im Einzelfall auf Übungen an
Tieren zu verzichten. Damit ist Hamburg das sechste Bundesland mit dieser
Regelung, welche den Hochschulen explizit vorgibt, das bestehende
Tierschutzgesetz einzuhalten, das heißt Tierversuche nur durchzuführen, wenn
der Zweck nicht mit anderen Methoden erreicht werden kann.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat die
Initiatoren zuvor aufgefordert, aus Tierschutzsicht strengere Regeln
einzuführen als in den Bundesländern Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und
Thüringen und sich zumindest am fortschrittlicheren hessischen Gesetzestext zu
orientieren. Immerhin eine Erweiterung enthält das Gesetz nun, so dass in der
Lehre neben getöteten Tieren auch auf lebende Tiere verzichtet werden soll.
Hier sind die hinzugefügten Regelungen im Hamburger
Hochschulgesetz:
Absatz 15
„(15)Die Hochschulen fördern in den entsprechenden Fächern die
Entwicklung von Methoden und Materialien, die die Verwendung von
lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen
können.“
In § 49 Absatz 2: „Sofern es die mit dem Studium bezweckte Berufstätigkeit zulässt, andere Lehrmethoden und -materialien einzusetzen, soll in der Lehre auf die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verzichtet werden.“
In § 50
Absatz 4 „(4) Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss im
Einzelfall zulassen, dass einzelne in der Prüfungsordnung
vorgeschriebene Studien- und Prüfungsleistungen ohne die Verwendung eigens
hierfür getöteter Tiere erbracht werden können.“
Musteranträge zur Befreiung von Lehrveranstaltungen mit Tierverbrauch sind nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes unter dem Leitfaden für Studierende zu finden.