Vorlagen für Anträge zur Befreiung von Kursen mit Tierverbrauch

In 8 Bundesländern – Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen – haben Studierende die Möglichkeit, sich auf begründeten Antrag von Lehrveranstaltungen mit Tierverbrauch befreien zu lassen. Die Hochschulgesetze beinhalten Klauseln, die solch eine Befreiungsmöglichkeit vorsehen.

In Hessen gibt es dabei die größten Chancen: In der Lehre soll auf Tierversuche sowie die Verwendung von toten Tieren möglichst weitgehend verzichtet werden. Studiengänge sind so zu gestalten, dass Tiere zur Veranschaulichung und Einübung von Fertigkeiten nicht verwendet werden, soweit wissenschaftlich gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen. Legen Studierende dar, dass diese Möglichkeit besteht, sind sie zur Abschlussprüfung ohne die tierverbrauchenden Leistungsnachweise zuzulassen.

Währenddessen ist die Befreiung in den anderen 7 Bundesländern von einzelnen Kursen mit Tierverwendung im Einzelfall möglich, sofern es die mit dem Studium bezweckte Berufsbefähigung zulässt. Aber auch hier lohnt es sich, dass so viel Studierende wie möglich (zusammen) einen Antrag stellen.

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben die bisher fortschrittlichsten Regelungen. Hier müssen Studierende keinen begründeten Antrag stellen, um auf Übungen mit Tierverbrauch zu verzichten. Die Hochschulen sind in der Pflicht, eine Ausbildung ohne Einsatz von Tieren zu ermöglichen. Mehr Informationen unter Recht und Gesetz.

Hier erhältst Du die Vorlage für einen Befreiungsantrag in den entsprechenden Bundesländern. Die Muster-Anträge mit Bezug auf die Rechtssituation und ausführlicher Begründung beinhalten Felder, um sie individuell auf die jeweiligen Lehrveranstaltungen anzupassen:

Berlin
Bremen
Hamburg
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Sachsen-Anhalt
Thüringen

  • Achtung: Damit noch vor Beginn der Veranstaltung eine Entscheidung über Deine Befreiung gefällt werden kann, ist der Antrag so früh wie möglich, aber jedenfalls mehrere Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen. Sollte der Antrag bewilligt werden, so wird der Schein nach Bestehen einer alternativen und tierfreien Prüfung erteilt. Wir wünschen viel Erfolg!
  • Einfach die leeren Felder ausfüllen (und ggf. den Text zur Begründung anpassen).
  • Angabe für die vorgesehene Prüfungsleistung (Seite 1 bzw. 2): Konkrete Beschreibung des Versuchs gem. Prüfungsordnung. Beispiel: „…ein Froschherz präpariert werden soll, um es über einen Differenzverstärker mit dem Oszilloskop zu verbinden. Dabei wird der Torso des toten Frosches in Ringerlösung gelegt und so das Herz am Leben erhalten. Anschließend werden die Herzkontraktionen nach Behandlung mit verschiedenen pharmakologischen Stoffen wie Acetylcholin untersucht“.
  • Angabe zur ausgewählten Ersatzmethode (Seite 2 Mitte): Ein Beispiel aus z. B. der Liste an Alternativen oder der Alternativdatenbank von InterNICHE anbringen, welches die klassische Methode ersetzen kann. Bsp: „…einem Simulationsprogramm für das Froschherz: Frogheart von Sheffield Bioscience Programs ist ein interaktives Programm für eine Reihe von Versuchen am Froschherz in situ. Es bietet hochauflösende Simulationen der Herzkontraktionen, die auf echten Daten basieren, mit fortlaufender Anzeige eines Kurvenschreibers sowie die Simulierung von Zugaben phamakologischer Stoffe und Messung der Effekte auf die verschiedenen Herzfunktionen. Das Programm ist kostenlos ausleihbar über die Lehrmaterial-Bibliothek von InterNICHE (http://www.interniche.org/de/node/4758)” Ggf. Kosten angeben.
  • Unterschreiben und versuchen, viele KommilitonInnen für den Antrag zu gewinnen. Die Unterschriften mit Matrikelnummern listen.