Die rot-grün-rote Regierung Bremens hat am 23.03.2023 ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Damit ist der Einsatz von Tieren im Studium nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das betrifft die Studiengänge Bionik sowie Technische und Angewandte Biologie der Bremer Hochschule, Biologie der Bremer Universität und Biotechnologie der Marinen Ressourcen der Hochschule Bremerhaven. Die Änderung sieht vor, dass nicht nur auf die Tötung von Tieren für die Lehre, sondern auch auf die mit Belastungen verbundene Verwendung von lebenden Tieren zu verzichten ist. Ausnahmen sind möglich, wenn es keine gleichwertigen anderen Methoden gibt. Selbst dann können Studierende auf begründeten Antrag den Leistungsnachweis ohne Verwendung von Tieren erlangen.
Bisher einzigartig: Tierversuche in Lehre und Forschung sind nur nach Debatte in einer Tierschutz-Kommission an den Hochschulen möglich. Die Kommissionen, die paritätisch mit Wissenschaftler:innen und von Tierschutzorganisationen benannten Personen zu besetzen sind, sollen sich mit der grundsätzlichen Angemessenheit von Tierversuchen beschäftigen.
Sehr fortschrittlich im Ländervergleich
Regelungen zum Tierverbrauch im Studium gibt es in neun weiteren Bundesländern. In Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen können sich Studierende auf begründeten Antrag im Einzelfall von Lehrveranstaltungen mit Tierverbrauch befreien lassen. Ferner soll in der Lehre auf die Verwendung von eigens hierfür getöteten Tieren, und zusätzlich von lebenden Tieren (Hamburg), verzichtet werden, sofern es die bezweckte Berufstätigkeit zulässt, andere Lehrmethoden einzusetzen. In Bremen ist hingegen nun darauf zu verzichten, sofern es Alternativen gibt. Hessen verpflichtet auch zum Verzicht, soweit gleichwertige Methoden zur Verfügung stehen. Legen Studierende dar, dass diese Möglichkeit besteht, sind sie zur Abschlussprüfung ohne die tierverbrauchenden Leistungsnachweise zuzulassen.
Am bisher fortschrittlichsten waren Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Hier sollen Studierende ein Studium erfolgreich absolvieren können, ohne an Tierversuchen oder Tierverbrauch teilnehmen zu müssen. Studierende müssen keinen Antrag stellen, sondern die Hochschulen müssen Alternativen bzw. Ersatzleistungen zur Verfügung zu stellen.
Die neue Regelung in Bremen bedeutet ein weiterer Meilenstein, da die Verwendung von Tieren von vornherein reglementiert wird. Die Beantragung von tierverwendenden Übungen und Beratung in, paritätisch mit Tierschutz-Personen besetzten, Kommissionen haben noch größeres Potenzial, überflüssigen Tierverbrauch zu erkennen und zu vermeiden.
Müssen Sie in Ihrem Studium im Land Bremen an Tieren arbeiten, haben sie nun Rechtssicherheit und können auf den Verzicht beharren. Im Fall, dass keine gleichwertigen Lehrmethoden zur Verfügung stehen, können Sie den Musterantrag dazu nutzen, dass eine (gleichwertige) Studien- und Prüfungsleistung ohne die Verwendung von eigens hierfür getöteten oder von lebenden Tieren erbracht wird.