BMBF Förderung von „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Eine aktuelle Bekanntmachung vom 17.6.11 des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fasst die Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch zusammen. Dies gilt sinngemäß auch für den Bereich der Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Auch ergänzende Begleitstudien in diesem Themenbereich sind förderungsfähig.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Die Bekanntmachung, weiterführende Informationen zu Antragsbedingungen und Formularen finden Sie auf bmbf.de.